Urheberrechte

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© Astrid Volquardsen

Wenn ich mit den Teilnehmern nach einem Kurstag abends zusammen beim Essen sitze, kommt in jeder Gruppe das Gespräch auf die Urheberrechte und deren zum Teil recht lockere Handhabung im Internet auf.

Das Urheberrecht schützt die geistigen und kreativen Leistungen von Künstlern (Schriftsteller, Bildene Künstler, Musiker…) und soll den Mißbrauch ihrer Arbeit verhindern.

Das betrifft zum einem Bereiche wie z.B Ausstellungsrechte, Veröffentlichungsrechte oder Vervielfältigungsrechte. Das ist auch einer der Gründe, warum ich keine fremden Bilder auf meinem Blog zeige, von deren Urhebern ich nicht die ausdrückliche Zustimmung dafür habe.

Das Urheberrecht geht aber noch einen Schritt weiter und damit komme ich zum eigentlichen Anlaß für diesen Eintrag.

Viele Kunstschaffende nutzen die Fotos oder Bildvorlagen anderer Künstler und Fotografen. Das Web ist ja schließlich voll davon. Und solange es in den eigenen vier Wänden behalten wird, ist das auch o.k.

In dem Augenblick, wo das Bild im Web eingestellt, in eine Ausstellung eingebracht oder zum Verkauf angeboten wird, kann man in Teufelsküche kommen. Wer glaubt, das er nach einer fremden Vorlage ein eigenes Motiv (vielleicht auch abgewandelt) umsetzt, bewegt sich auf ziemlich dünnem Eis.

Im folgenden habe auf ich jusline.de einen sehr interessanten Hinweis gefunden:

III. Begriff der Freien Benutzung

Eine freie Benutzung ist ein eigenständiges, von dem Benutzten zu unterscheidendes Werk. Es muss also eine persönliche geistige Schöpfung iSd. § 2 II vorliegen. Die freie Benutzung geht gegenüber dem verwendeten Werk völlig neue Wege und ist deshalb im Vergleich zu ihm als selbstständiges neues Werk anzusehen (BGH GRUR 1963, 42 – Straßen – gestern und morgen). Das fremde Werk dient nur als Inspiration. Die freie Benutzung weist gegenüber dem vorbestehenden Werk einen solchen Grad an Selbstständigkeit und Eigenart auf, dass dessen Züge in dem neuen Werk verblassen und in den Hintergrund treten (BGH NJW 1958, 460 – Sherlock Holmes). Bei der Bearbeitung dagegen bleiben die Züge des benutzten Werkes deutlich erkennbar und sind prägend für den Charakter der Bearbeitung.

Die Vorschrift des § 24 bezieht sich nur auf solche Ursprungswerke oder Teile davon, die urheberrechtlich geschützt sind. Ist ein Werk bereits gemeinfrei, so bedarf es nicht der Anwendung des § 24, jedermann kann gemeinfreie Werke in beliebiger Art und Weise benutzen. Sind Teile eines benutzten Werkes gemeinfrei, so kann der neue Urheber auch diese beliebig verwenden, lediglich die unfreien Teile müssen in seiner Darstellung verblassen.

Die Abgrenzung zur Bearbeitung ist nicht immer einfach. Nicht erforderlich ist, dass das benutzte Werk von der Neugestaltung völlig überspielt wird. Seine Charakterzüge dürfen noch erkennbar sein, aber sie müssen hinter der neuen Leistung deutlich zurücktreten und sich ihr unterordnen. Wie hoch die Anforderungen dabei an die Neugestaltung sind, richtet sich auch nach der Gestaltungshöhe des verwendeten Werkes. Je individueller und komplexer das benutzte Werk ist, desto umfangreicher und origineller muss die Neuschöpfung sein. Je geringeren Grad an Originalität das benutzte Werk aufweist, desto eher verblassen auch seine Charakterzüge. Zum Beispiel: die Charakterzüge eines Gemäldes, welches aus einem schlichten, blauen Quadrat auf weißer Leinwand besteht, werden aufgrund der geringen Gestaltungshöhe sehr viel schneller verblassen, wenn ein anderer Künstler in seinem Werk darauf zurückgreift, als beispielsweise die Mona Lisa von Da Vinci, welche einen sehr hohen Gestaltungsgrad aufweist (bei der Mona Lisa besteht freilich die Besonderheit, dass diese bereits gemeinfrei ist und somit sowieso frei verwendet werden kann, ohne dass es auf die Regelung des § 24 UrhG ankäme). Je komplexer und facettenreicher das benutzte Werk also ist, desto höher die Anforderungen, die sich aus § 24 UrhG ergeben.

Wird ein Werk in eine andere, wesensfremde Werkkategorie transformiert, so ist in der Regel von einer freien Benutzung auszugehen. Beispielsweise wenn ein Gedicht in ein Gemälde oder eine Fabel in eine Melodie umgewandelt wird. Bei Übertragungen in wesensgleiche oder verwandte Werkkategorien liegt dagegen eher eine Bearbeitung vor. Zum Beispiel bei dem Nachmalen eines Fotos oder dem Verfilmen eines Romans. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Wird das Thema eines Fotos, beispielsweise ein Portrait, in einem Gemälde verarbeitet, wobei der Maler das Portrait nur als eine von vielen dargestellten Charakteren einer Bildergeschichte darstellt, und es auf diese Weise in einem völlig neuen Kontext setzt, so werden die Charakterzüge des Fotografiewerkes von der neuen Szene überspielt – sie verblassen.

In der Regel erfolgt die Abgrenzung nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.

Ringo Krause in jusline.de, UrhG, § 24, Offener Gesetzeskommentar BGB 2009-03-31 00:44:12)

In Foren und Blogs werden Bilder aller Coleur als eigene Ideen in der Annahme verkauft, nur durch den Malprozeß allein wird das Bild zum Original. Ich habe schon Sachen gesehen, wo jemand die Bilder der Künstler nachmalt und dann bei ebay oder in anderen Foren zum Verkauf anbietet. Im schlimmsten Fall können Zivil-und strafrechtliche Konsequenzen folgen und zu Regressforderungen in doppelter Höhe des entstandenen Schadens führen. Mir ist zudem ein Fall bekannt, wo jemand seinen Katalog, Kalenderedition und Postkarten vernichten mußte, weil er die Urheberrechte eines anderen Künstlers verletzt hatte.

Ich kann nur jedem Kunstschaffenden raten, sich einen Fundus an eigenen Vorlagen in Form von Skizzen, Studien und Fotos anzulegen. Dies ist die Vorarbeit, die für einen individuellen künstlerischen Ausdruck unabdingbar sind.

5 Responses

  1. Jala Pfaff
    | Antworten

    Super cool paintings!

  2. Astrid Volquardsen
    | Antworten

    Hi Jala,
    thanks to a computerprogram called Fix Foto.

  3. Marc
    | Antworten

    Ein kleiner Hinweis: FixFoto in deutscher Version oder PhotoPerfect in englischer Version.

    The Software is called PhotoPerfect for english users.

  4. Kerstin Schibor
    | Antworten

    Hallo Astrid,
    Ich empfinde es als sowieso besser ein Motiv zu malen welches man selber erlebt hat. Die Geräusche, die Gerüche, das Wetter, das Gefühl der Situtation erleichtern mir es ein Bild auf dem Papier entstehen zu lassen. Malen mit allen Sinnen sozusagen.
    Ein fremdes Foto/Bild ist dagegen eine triste Angelegeheit.

    Ich vermute Astrid, dass es Dir so ähnlich geht. Deine Wellen würden sonst nicht so fazinierend aussehen.

  5. Astrid Volquardsen
    | Antworten

    Hallo Kerstin,
    ja, denn genau darum geht es doch. Etwas selbst Gesehenes oder Erfahrenes in ein Bild zu bringen. Wenn ich male, tauche ich total ab und bin wieder an dem Ort, wo meine Vorlagen entstanden sind.
    Neulich habe ich an meinen Segelbildern weitergemalt und draußen hatten wir absolut graues, tristet Regenwetter. In meinem Atelier aber, war ich in der dänischen Südsee, spürte die Wärme und das Licht des Sommertages und hörte den Wind in den Segeln. Als ich nach zwei Stunden aus dem Fenster schaute, war ich total überrascht, dass draußen absolutes Schietwetter herrschte.

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